"Feldzerstörer" zu Haftstrafen verurteilt
"Feldzerstörer" oder "Feldbefreier"? Lesen Sie nach diesem Artikel auch andere Darstellungen des Prozesses um die Verurteilung von Gentechnikkritikern für eine Aktion aus dem Jahr 2006 auf den Versuchsfeldern der Universität Gießen.
"Jedes Jahr wird ein Großteil der Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland zum Schaden für Züchter, Wissenschaftler und Landwirte zerstört. Ein halbes Jahr Haftstrafe ohne Bewährung ist eine angemessene Strafe für die mutwillige Zerstörung fremden Eigentums. Dieses Urteil war längst überfällig." So begrüßt Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), das kürzlich verkündete Urteil des Amtsgerichts Gießen gegen zwei Feldzerstörer. Es sei jedoch noch unklar, ob die Verurteilten gegen das Urteil Berufung einlegen.
Gewaltsam hatten sich die beiden Männer im Frühjahr 2006 Zutritt zu einem Versuchsfeld der Universität Gießen verschafft und die dort wachsenden gentechnisch veränderten Gerstenpflanzen großflächig niedergetreten. In dem von öffentlichen Forschungsgeldern finanzierten Projekt sollten Daten über die Biosicherheit der gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden. Durch die Zerstörung konnten viele der Fragestellungen nicht ausgewertet werden, der Schaden wurde von der Universität mit 55.000€ beziffert.
Seit Bestehen des öffentlichen Standortregisters, mit flurstücksgenauer Angabe der Felder, ist laut Angaben des BDP die Zahl der Zerstörungen weiter angestiegen. Allein in diesem Jahr hätten Gentechnikgegner bereits 24 Felder zerstört. "Es ist unvorstellbar, dass eine Handvoll Aktivisten das Gesetz in die eigene Hand nimmt, die Berufsfreiheit von Landwirten und die Forschungsfreiheit mit Füßen tritt und dafür bisher kaum zur Rechenschaft gezogen wurde", so Schmitz abschließend.
Artikel aus der agrarheute.com vom 8. September 2008
Über Gentechnik reden ist verboten!
Skandalöses Urteil gegen Feldbefreier in Gießen
2006 wurde ein Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter Gerste der
Giessener Universität in einer offen angekündigten Aktion befreit. Mehrere AktivistInnen gelangten in Begleitung eines Fernsehteams auf das massiv bewachte Feld und konnten dort Pflanzen herausreißen. Die Polizei war zwar schnell zur Stelle, zerstörte jedoch selbst auch erhebliche Teile des Feldes im Rahmen ihres Einsatzes.
Nun kam es vor dem Amtsgericht in Gießen zum Prozess gegen zwei der Feldbefreier. Erstaunlicherweise waren die Verfahren gegen die weiteren
Beteiligten schon im Vorfeld eingestellt worden.
"Ich halte die Einstellungen für politisch motiviert. Meiner Einschätzung nach wurden hier willkürlich einzelne Gentechnikgegner herausgegriffen, die der Justiz bereits bekannt waren und an denen ein Exempel statuiert werden sollte" so Hanna Poddig von der Initiative Gendreck-weg.
Das Verfahren verlief mehr als absurd. Richter Oehm verbot z.B. Fragen an die Zeugen zur Rechtmäßigkeit dieses Versuchsfeldes und Fragen zum Thema Gentechnik. In einem Prozess, in dem es um Gentechnik geht, lässt das Befangenheit des Richters vermuten und verunmöglicht es den Angeklagten
herauszuarbeiten, welche Probleme und Gefahren diese Technologie birgt.
Bisher ist eine solche Rechtsauffassung einmalig, denn in allen bisherigen
Prozessen wurde die Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Genfelder zumindest zugelassen. Einer der Angeklagten wurde wegen des Äußerns von Kritik sogar aus der Verhandlung verwiesen und die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.
Nach drei Prozesstagen wurden die beiden Angeklagten zu jeweils sechs
Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. "Diese harte Verurteilung soll Menschen davon abhalten, sich gegen Gentechnik einzusetzen. Bedenkt man, dass wenige Konzerne grade die Kontrolle über unser aller Nahrungsmittel erlangen wollen ist Widerstand dagegen sicherlich legitim" so Jutta Sundermann."Wir lassen uns von diesem Urteil nicht einschüchtern und werden weiterhin Aktionen gegen Gentechnik machen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten haben Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.
Die Initiative Gendreck-weg solidarisiert sich mit den Gießener Feldbefreiern und verurteilt den Versuch der Justiz, den Widerstand gegen Gentechnik mit derart hohen Strafen anzugreifen.
Artikel von der Initiative Gendreck weg! vom 8. September 2008.
Gentechnikkritiker zu sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt
Richter schließt Angeklagten von der Verhandlung aus
Ein Prozess gegen zwei Gentechnikkritiker aus Reiskirchen und Berlin endete gestern mit einem Paukenschlag: Sechs Monate ohne Bewährung –so das Urteil, das Richter Dr. Oehm am Nachmittag des 4. Septembers im Saal 100 des Amtsgericht Gießen verkündete.
Die Angeklagten, engagiert in politischer Bewegung, hatten am 2. Juni 2006, zusammen mit zwei weiteren AktivistInnen, ein Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter Gerste der Universität Gießen gestürmt und teilweise zerstört. Pikanterweise wurden die Anklagen der beiden anderen AktivistInnen gegen eine Geldstrafe eingestellt. Dem Reiskirchener und dem Berliner wurde die Einstellung gar nicht erst angeboten.
Auch in dieser Hinsicht stellt die Urteilshöhe eine Besonderheit dar. In Frankreich, wo sich zahlreiche BürgerInnen an freiwilligen Feldbefreiungen beteiligten, wurden mehrfach AktivistInnen freigesprochen", berichtet Jörg Bergstedt, der zweite Angeklagte. Auch sie hatten sich darauf berufen, aus einem Rechtfertigenden Notstand heraus zu handeln.
Aber in Deutschland", so Bergstedt, gibt es offenbar kaum Richter, die den Mumm haben, für Forschungseinrichtungen und Konzerne unbequeme Urteile zu sprechen." Der Versuch ist überflüssig, bedient Konzerninteressen und hat keine rechtliche Grundlage", sagt Patrick Neuhaus, einer der Verurteilten. Gentechnik sei nicht da, um Menschen zu helfen, sie verschärfe soziale Ungleichheiten.
Skandalöse Verhandlungsführung
Das Urteil sei nur das Sahnehäubchen innerhalb einer "skandalösen Verhandlungsführung", wie Patrick Neuhaus erklärt: Am 2. Prozess hatte Richter Oehm untersagt, Zeugen Fragen zu stellen, die sich ansatzweise auf Gentechnik bezogen. "Eine Prüfung, ob der Versuch oder die Versuchsgenehmigung überhaupt rechtmäßig waren, wurde damit unmöglich", erklärt Neuhaus. In anderen Feldbefreiungs-Prozessen hätten Gerichte solche Fragestellungen regelmäßig miteinbezogen.
Richter Oehm hatte mehrfach ZuschauerInnen, die sich nicht mit den richterlichen Entscheidungen einverstanden zeigten, als "Kinder" oder "Menschen, die keine Erziehung genossen haben" beschimpft und gewaltsam aus dem Saal entfernen lassen. In einem Beschluss begründete Oehm einen Rauswurf damit, dass die Person verächtliches Lachen und demonstrativ abfälliges Kopfschütteln" gezeigt habe.
Doch damit nicht genug: Am gestrigen Prozesstag schloss der Richter den Angeklagten Bergstedt von der Verhandlung aus, nachdem dieser das autoritäre Verhalten von Oehm kritisiert hatte. Tronje Döhmer, der Verteidiger von Bergstedt, verließ daraufhin den Saal, um die Verhandlung nicht durch seine Anwesenheit zu legitimieren.
In einer am gleichen Tag veröffentlichten Pressemitteilung erklärt der Anwalt: "Eine gesetzliche Grundlage für die eskalierende Verhandlungsführung des Gerichts ist nicht zu erkennen."
"Diese totale Verunmöglichung der Verteidigungsmöglichkeiten ist beispiellos", sagt Neuhaus und erhebt schwere Vorwürfe: "Das ist auch nicht zufällig passiert." Das Gericht habe bewusst die Strategie verfolgt, die selbstbewusst auftretenden und gut informierten Angeklagten einzuschüchtern und notfalls per Ausschluss mundtot zu machen.
Fazit
Für die Verurteilten steht hinter dem Vorgehen von Richter Oehm das Ziel, die Verantwortlichen für den Gengersten-Versuch an der Uni Gießen vor Kritik zu schützen. "Wie ist sonst zu erklären, dass nicht einmal der Versuchsleiter, Prof. Kogel, geladen wurde?", fragt Bergstedt.
Die Angeklagten haben bereits angekündigt, das Urteil anzufechten. "Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen", sagt Neuhaus. "Die Kritik an Gentechnik und ihren sozialen Folgen lässt sich nicht ausgrenzen weder auf der Straße, auf den Versuchsfeldern, noch im Gerichtssaal."
Artikel per Mail am 9. September 2008
Autor: Patrick Neuhaus
