Gericht trifft Entscheidung für die gentechnikfreie Landwirtschaft und gegen die Gewinninteressen des Konzerns Monsanto
Zur Aufrechterhaltung des Verbots des Gen-Maises Mon 810, über das am 5. Mai 2009 das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden hat, erklärt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
Der Umweltverband BUND zeigte sich hoch erfreut über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, das Verbot des Gen-Maises Mon 810 aufrechtzuerhalten. Das Gericht habe damit eine Entscheidung für die gentechnikfreie Landwirtschaft und den Naturschutz gefällt und klar gegen die Gewinninteressen des Konzerns Monsanto entschieden. Damit bekämen die Bauern die Sicherheit, auch weiter in gentechnikfreien Regionen wirtschaften zu können. Dem Wunsch der Verbraucher nach gentechnikfreien Lebensmittel sei mit der Entscheidung ebenfalls Rechnung getragen worden.
Pressekontakt: Katrin Riegger, BUND-Pressereferentin, Tel. 030 – 275 86 646, presse(at)bund.net, www.bund.net
Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig über das Anbauverbot für MON 810 nach Eilantrag von Monsanto
Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen der zweit- und damit letztinstanzlichen Eilentscheidung zum MON 810-Verbot

Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Verbot des Anbaus von MON 810 in Deutschland
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