Das deutsche Gentechnikrecht

- Bild: NABU
Eine der wichtigsten europäischen Regelungen zur Agro-Gentechnik ist die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG. Sie musste in deutsches Recht umgesetzt werden. Am 1. April 2008 ist ein neues Gentechnikgesetz in Kraft getreten. Es regelt, unter welchen Bedingungen in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden dürfen.
Seit Anfang 2005 gibt es in Deutschland
ein öffentlich zugängliches Standortregister. Darin sind alle Flächen verzeichnet, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut und freigesetzt werden.
Als Teil des neuen Gentechnikgesetzes ist am 1. Mai 2008 auch die neue
Lebensmittel- und Lebensmittelzutatenverordnung in Kraft getreten. Sie legt fest, wann Produkte das Label "Ohne Gentechnik" tragen dürfen.
