Das deutsche Gentechnikrecht

- Bild: NABU
Eine der wichtigsten europäischen Regelungen zur Agro-Gentechnik ist die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG. Sie musste in deutsches Recht umgesetzt werden. Am 1. April 2008 ist ein neues Gentechnikgesetz in Kraft getreten. Es regelt, unter welchen Bedingungen in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden dürfen.
Seit Anfang 2005 gibt es in Deutschland
ein öffentlich zugängliches Standortregister. Darin sind alle Flächen verzeichnet, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut und freigesetzt werden.
Als Teil des neuen Gentechnikgesetzes ist am 1. Mai 2008 auch die neue
Lebensmittel- und Lebensmittelzutatenverordnung in Kraft getreten. Sie legt fest, wann Produkte das Label "Ohne Gentechnik" tragen dürfen.
Im November 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass das Gentechnikgesetz verfassungskonform ist. Der Erste Senat bestätigte sowohl das Standortregister zur Kennzeichnung von Gentech-Feldern als auch die weitgehende finanzielle Haftung der Gentech-Bauern, falls die Ernte von Nachbargrundstücken verunreinigt wird. Und die Karlsruher Richter gingen sogar noch einen Schritt weiter: Der Staat könnte seine im Grundgesetz verankerte Schutzpflicht für Umwelt und Natur sogar verletzen, wenn er den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen nicht ausreichend kontrolliert. Die Verfassungsklage, die das Land Sachsen-Anhalt 2005 eingereicht hatte, scheiterte in allen Punkten.
