Mehr Transparenz = Mehr Feldzerstörungen? Keinesfalls!
Hartnäckig behaupten Politikerinnen und Politiker, – vor allem aus Union und FDP – dass
das Standortregister im Gentechnik-Gesetz zu mehr Feldzerstörungen führen würde. Im Register wird jeder Standort, an dem gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden sollen flurstücksgenau öffentlich erfasst – unabhängig davon, ob es sich um ein Freisetzungsexperiment nach dem Gentechnikgesetz, um eine Sortenprüfung nach dem Saatgutgesetz oder um kommerziellen Anbau handelt.
Diese Transparenz, die seit 2005 mit dem Inkrafttreten der
ersten Gentechnikgesetz-Novelle gilt, ist für alle Landwirte, die gentechnikfrei produzieren wollen - und das sind fast alle -, von existenzieller Bedeutung und hat sich gut bewährt. Trotzdem sieht Entwurf eines
Eckpunktepapiers zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer vor, dass die Transparenz im Standortregister bei einer weiteren Novelle des Gentechnikgesetzes wieder eingeschränkt werden soll. Das Argument: Mehr Transparenz = mehr Feldzerstörungen.
Die Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag ist den Vorwürfen nachgegangen. Sie bat die Bundesregierung, einmal genauer aufzuschlüsseln, wie viele Feldzerstörungen es bei Freisetzungsversuchen gab: seit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes 1990 und seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung zum Standortregister im Jahr 2005 und ob es einen Zusammenhang zwischen der Einführung des Standortregisters im Jahr 2005 und der Anzahl der Feldzerstörungen gibt. Die
Antwort der Regierung ist eindeutig: "Es konnte im Jahr 2005 kein Anstieg der Anzahl der Feldzerstörungen von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen festgestellt werden." Und auch auf die Frage, ob es wegen des Standortregisters im Jahr 2005 vermehrt zu Zerstörungen von Wertprüfungsstandorten (Standorte, auf denen das Bundessortenamt im Rahmen einer Sortenprüfung gentechnisch veränderte Sorten prüft) gekommen ist,
antwortet uns die Regierung: "Im Jahr 2005 hat es keine Feldzerstörungen von Wertprüfungen des Bundessortenamtes mit gentechnisch veränderten Sorten gegeben."
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BT. -Drs. 16-3570 (Auszug, pdf)
BT-Drs. 16-3710 (Auszug, pdf)
