Monitoring des Gentech-Mais MON 810 seit dem 25.4.2007 verpflichtend
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 26. April 2007 für den Gentech-Mais MON 810 ein verpflichtendes Monitoring angeordnet. Dem Erlass zufolge muss Monsanto sofort einen Plan vorlegen, wie Umweltauswirkungen von Mon 810 künftig erfasst werden sollen. Und Saatgut darf erst dann verkauft werden, wenn der Monitoring-Plan vorliegt.
Monsanto hatte sich in der Vergangenheit geweigert, ein Monitoring vorzunehmen. Nun gerät das Unternehmen unter Zugzwang: Saatgut von MON 810 ist für diese Anbausaison zum Teil bereits vertrieben, einige LandwirtInnen haben den Mais gar schon ausgesät. Sie befinden sich mit dem aktuellen Erlass des BVL in einer rechtlich unklaren Situation. Solange Monsanto dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit keinen Monitoring-Plan vorlegt, handeln sie möglicherweise illegal.
Folgende Punkte soll Monsanto laut BVL besonders unter Beobachtung stellen:
- Exposition keimfähiger Maiskörner in der Umwelt (Verlust bei Ernte, Transport und Verarbeitung)
- Exposition des Bt-Toxins in der Umwelt (z.B über Pollen, Silage, Pflanzenreste im Boden)
- Verbleib des Bt-Toxins im Boden der Anbauflächen, Auswirkungen auf Bodenorganismen und Bodenfunktionen
- Auswirkungen auf Nichtzielorganismen auf den Anbauflächen und in betroffenen Lebensräumen in der Umgebung der Anbauflächen
- langfristige und großflächige Wirkungen auf die Biodiversität
- Verbleib von Transgenen in Organismen und Umweltmedien
- Entwicklung von Sekundärschädlingen
- Änderungen von Pestizidapplikationen
- Auswirkungen auf Nahrungsnetze
Mehr Informationen
Wortlaut des Erlasses vom BVL (pdf, 18 kB)
Einschreiben des BVL an Monsanto vom 27. April 2004 (pdf, 344 kB)
