Gentechnikfreie Regionen in Deutschland

Novelle des Gentechnikgesetzes - Teil I

Der erste Teil des Gentechnikgesetzes regelt die Bereiche, die Bundeskompetenzen betreffen. Es geht hier vor allem um Haftungsregeln, Grundprinzipien der Koexistenz und die Unterrichtung der Öffentlichkeit über GVO-Standorte durch ein Standortregister.

Startet den Datei-DownloadZusammenfassung der wichtigsten Regelungen des Gentechnikgesetzes Teil I (Stand 25. April 2005)

Ende Mai 2004 wurde der Entwurf des ersten Teils des Gesetzes ins Parlament eingebracht und an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Federführend war der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. In der öffentlichen Expertenanhörung vom 14. Juni 2004 wurde auch der BUND gehört.

Startet den Datei-DownloadStatement des BUND vor dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am 14. Juni 2004
Startet den Datei-DownloadAntworten des BUND auf die Fragen des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Am 18. Juni 2004 wurde der erste Teil des Gesetzes nach der zweiten und dritten Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten mit einer Reihe von Änderungsanträgen mehrere Verbesserungen gegenüber dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf durchsetzen, u.a. beim Standortregister und in Fragen der Haftung.

Startet den Datei-DownloadVeränderungen des Gesetzesentwurfs gegenüber der Regierungsvorlage - Bewertung durch den BUND vom 2. Juli 2004

Am 26. November 2004 wurde das Gesetz im Bundestag mit Kanzlermehrheit bestätigt, nachdem es der unionsdominierte Bundesrat zuvor abgelehnt hatte. Da es sich beim ersten Teil der Novelle des Gentechnikgesetzes um ein im Bundesrat nicht zustimmungspflichtiges Gesetz handelte, konnte es am 4. Februar 2005 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.

Startet den Datei-DownloadVeröffentlichung des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts im Bundesgesetzblatt am 3. Februar 2005
Startet den Datei-DownloadDas geänderte Gentechikgesetz in der Fassung vom 4. Februar 2005 (Lesefassung)

Im Zuge der Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVerabschiedung des zweiten - zustimmungspflichtigen - Teils drohten bereits in Kraft getretene Regelungen verwässert zu werden, da der Bundesrat seine Zustimmung davon abhängig machte, wesentliche Bereiche des ersten Teils wieder zu ändern. Dies betraf vor allem die Haftungsregeln sowie den Zugang zum Standortregister. Bei der Umsetzung stand die rot-grüne Bundesregierung unter Zeitdruck, da die EU-Kommission sonst ein Zwangsgeld von bis zu 725.000 Euro pro Tag wegen Nicht-Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie hätte verhängen können.

Der Bundestag beschloss in der zweiten und dritten Lesung des zweiten Teils des Gentechnikgesetzes am 18. März 2005, den Zugang zum Standortregister wieder zu beschränken. Diese Gesetzesänderung trat - wegen des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages - nicht mehr in Kraft.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterDie schwarz-rote Regierung will das Gesetz revidieren. Nach dem Koalitionsvertrag soll das Gentechnikrecht "den Rahmen für die weitere Nutzung und Entwicklung der Gentechnik in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen setzen (...) Die Regelungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie Forschung und Anwender in Deutschland fördern." (S. 61)

Vor allem die Haftungsregeln sollen geändert werden. Verhandlungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit der Gentechnik-Industrie und der Versicherungswirtschaft dazu sind gescheitert.

Alle deutschen Gesetzes- und Verordnungstexte bietet die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit juris in diesem Portal an.

Eine hilfreiche Übersicht zu relevanten Rechtstexten (Gesetze und Verordnungen) der EU und der Bundesrepublik findet sich auf den Seiten der Biologischen Bundesanstalt.

Die Novellierung des Gentechnikrechts

Wir haben die Ereignisse zur Novellierung des deutschen Gentechnikrechts von 2004 bis 2008 für Sie zusammengefasst:

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNovelle des Gentechnikgesetzes: Teil 1
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNovelle des Gentechnikgesetzes: Teil 2
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNovelle des Gentechnikgesetzes: Teil 3
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNovelle des Gentechnikgesetzes: Teil 4

Mehr Transparenz = weniger Feldzerstörungen!

Immer wieder argumentieren Befürworter der Agro-Gentechnik, das Gentechnik-Gesetz leiste Feldzerstörungen Vorschub, weil alle Standorte flurstückgenau veröffentlicht würden.

Was ist dran an diesem Vorwurf?

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