Novelle des Gentechnikgesetzes - Teil III
Im Februar 2006 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Das Gesetz wurde am 16. März 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft. Damit ist die EU-Freisetzungsrichtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt.
Gentechnikgesetz in der Fassung vom 17. März 2006
Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor für die Novelle am 24. Januar 2006 einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Antrag der Koalitionsfraktionen (Bundestagsdrucksache 16/430)
Das Gesetz wurde durch die Bundesregierung im Eiltempo durch die Ausschüsse des Bundestages und Bundesrates gebracht, um drohenden Strafzahlungen der EU in Millionenhöhe aus dem Wege zu gehen.
Geregelt wird im Gesetz u.a. die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Umweltorganisationen, unter ihnen der BUND, kritisieren, dass das Gesetz zur Freigabe entsprechender Informationen so viele Ausschlussregeln enthalte, dass Gentechnikskandale künftig nicht mehr an das Licht der Öffentlichkeit dringen können. Agrarminister Horst Seehofer hatte mehrfach die buchstabengetreue Umsetzung des EU-Gentechnikrechts angekündigt. Das von ihm erarbeitete "Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes" steht jedoch in offenem Widerspruch zu den Vorgaben der europäischen Freisetzungsrichtlinie.
BUND-Hintergrund zum "Dritten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes"
Im Februar 2005 ist bereits der
erste Teil des neuen Gentechnikgesetzes in Kraft getreten, das von der rot-grünen Vorgängerregierung erarbeitet wurde. Die Union, allen voran Bundeskanzlerin Merkel und Landwirtschaftsminister Seehofer, hatte bereits im Vorfeld der Bundestagswahl im September 2005 mehrfach angekündigt, das geltende Gentechnikgesetz wieder zu ändern. Dies sollte ursprünglich schon zur unmittelbar bevorstehenden Anbausaison 2006 geschehen. Ihr Ziel: den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf deutschen Äckern bereits 2006 zu forcieren und so die Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland unter Beweis zu stellen.
Vor allem sollte die besonders umstrittene gesamtschuldnerische Haftung umgehend gestrichen werden. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet: Wenn sich nicht zuordnen lässt, welcher Gentech-Pflanzen anbauende Landwirt die Verunreinigung der Ernte seines gentechnikfrei wirtschaftenden Nachbarn verursacht hat, haften alle Gentech-Bauern in einem bestimmten Umkreis gemeinsam - selbst dann, wenn sie die (bisher nirgends definierte) Gute Fachliche Praxis des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen eingehalten haben. Laut Koalitionsvertrag soll an die Stelle der gesamtschuldnerischen Haftung zunächst ein von den "beteiligten Wirtschaftszweigen" getragener Ausgleichsfonds treten, langfristig wird eine Versicherungslösung angestrebt. Da jedoch sowohl die Saatgutfirmen als auch die Versicherungswirtschaft in mehreren Verhandlungsrunden erklärt haben, weder den Fonds zu speisen, noch eine Versicherung für Gentech-Pflanzen ausbringende Landwirte anzubieten und auch die Bundesregierung nicht bereit ist, Steuergelder für den Fonds zur Verfügung zu stellen, ist das Gentechnikgesetz bisher unverändert geblieben: Der Anbau 2006 fand unter denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen statt wie 2005.
Für Landwirte sind viele Fragen nach wie vor ungeklärt: Wie groß sollen die Sicherheitsabstände zwischen Feldern mit und ohne Gentech-Anbau sein? Welche Maßnahmen müssen Bauern, die Gentech-Pflanzen anbauen, treffen, um die Kontamination der Ernten ihrer Nachbarn zu verhindern? Decken die im Gesetz vorgesehenen Haftungsregelungen die wirtschaftlichen Schäden, die für konventionell und biologisch wirtschaftende Bauern entstehen, wenn ihnen der Genpollen des Nachbarn ins Feld weht?
Landwirte, die weiterhin gentechnikfrei wirtschaften wollen,
können Gentechnikfreie Regionen gründen.
Die schwarz-rote Bundesregierung arbeitet derzeit an einer
weiteren Novelle des Gentechnikgesetzes.
