Gentechnikfreie Regionen in Deutschland

Neue deutsche Kennzeichnungsverordnung seit Mai 2008: "Ohne Gentechnik"

Seit 1. Mai 2008 können Lebensmittelhersteller ihre Produkte freiwillig mit dem Hinweis "ohne Gentechnik" versehen.

Seit 1. Mai 2008 können Lebensmittelhersteller ihre Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik" versehen. Die Kennzeichnung ist freiwillig. Am 10. August 2009 hat Bundesministerin Aigner ein offizielles einheitliches Siegel vorgestellt. Es soll die verschiedenen, bereits existierenden Siegel ablösen und dem Verbraucher eine schnelle Orientierung ermöglichen. Wie viele Unternehmen es nutzen, ist offen.

Nach der neuen Verordnung darf "ohne Gentechnik" auf konventionell erzeugten Milch- und Fleischprodukten und Eiern stehen, wenn sie von Tieren stammen, die mit gentechnikfreien Futterpflanzen gefüttert wurden. Zusatzstoffe und Arzneimittel hingegen, die Tiere zu sich nehmen, dürfen mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen (GVO) hergestellt werden.

Jedoch: Weder der so gewonnene Zusatzstoff noch das so erzeugte Medikament sind selber ein GVO. Die Tiere fressen also keine GVO oder bekommen sie als Arznei verabreicht.  Hintergrund dieser Regelung: Sowohl Hersteller von Zusatzstoffen als auch von Pharmazeutika sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Produktionsverfahren offen zu legen. Das wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern. Entsprechend mauern sie und denjenigen, die das Label "ohne Gentechnik" verwenden wollen, bleibt diese Information verwehrt. Die Folge: Gäbe es die Sonderregelung für Zusatzstoffe und Tierarzneimittel nicht - die Kennzeichnung wäre nicht praktikabel.

Der Praktikabilität bzw. der Realität der modernen arbeitsteiligen Landwirtschaft geschuldet ist auch, dass Tiere nicht lebenslang gentechnikfrei gefüttert werden müssen. Lediglich die letzten Monate sind verbindlich vorgeschrieben.

"Ohne Gentechnik" darf selbstverständlich auch Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs zieren. Dann jedoch gelten andere Regeln für Zusatzstoffe. Als "ohne Gentechnik" ausgelobte Produkte dürfen nur dann Zusatzstoffe enthalten, die mit Hilfe von GVO hergestellt sind, wenn diese anders nicht verfügbar sind oder eine Zulassung nach der EU-Öko-Verordnung haben. Mit anderen Worten: Gar nicht.

Warum eine so komplizierte Regelung?

Und warum steht auf der Packung, was nicht drin ist? Das hängt mit dem EU-Recht zusammen. Danach sind zwar gentechnisch veränderte Futtermittel kennzeichnungspflichtig, nicht aber die aus Tieren gewonnenen Produkte. Nur Landwirte wissen, was sie an ihre Tiere verfüttern, die Verbraucher erfahren nichts davon. Beim Kauf von Milch, Fleisch und Eiern tappen sie im Dunklen. Das ist umso gravierender als 80 Prozent aller Gentech-Pflanzen ins Tierfutter wandern. Die EU wird ihre Kennzeichnungsregeln nicht ändern, deshalb bleibt den Mitgliedsstaaten nur, eigene Gesetze zu erlassen.

Alle deutschen Gesetzes- und Verordnungstexte bietet die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit juris in diesem Portal an.

Eine hilfreiche Übersicht zu relevanten Rechtstexten (Gesetze und Verordnungen) der EU und der Bundesrepublik findet sich auf den Seiten der Biologischen Bundesanstalt.

Die Novellierung des Gentechnikrechts

Wir haben die Ereignisse zur Novellierung des deutschen Gentechnikrechts von 2004 bis 2008 für Sie zusammengefasst:

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNovelle des Gentechnikgesetzes: Teil 1
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNovelle des Gentechnikgesetzes: Teil 2
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNovelle des Gentechnikgesetzes: Teil 3
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNovelle des Gentechnikgesetzes: Teil 4

Mehr Transparenz = weniger Feldzerstörungen!

Immer wieder argumentieren Befürworter der Agro-Gentechnik, das Gentechnik-Gesetz leiste Feldzerstörungen Vorschub, weil alle Standorte flurstückgenau veröffentlicht würden.

Was ist dran an diesem Vorwurf?

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