Saatgut ohne Gewähr – Monsanto lässt Bauern bespitzeln und stiehlt sich aus der Haftung
Dass diejenigen, die Gen-Mais von Monsanto anbauen, in die Fänge des dubios agierenden Agrarkonzerns geraten (könnten), dürfte den meisten deutschen Bauern bewusst sein. Zusätzlich zu denjenigen, die in Deutschland auf knapp 950 Hektar Gen-Mais der Linie Mon 810 angebaut haben, geraten nun auch konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauern aus der Nachbarschaft in das Visier des Gentech-Multis.
Mit den inzwischen bekannt gewordenen
Anbauverträgen, die die privatrechtliche Grundlage für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Firma Monsanto auf deutschen Äckern bilden, werden Gen-Bauern nicht nur selbst in vielerlei Hinsicht verpflichtet, sie unterschreiben zusätzlich auch, dass sie als "IM-Landwirt" (Frankfurter Rundschau), persönliche Daten ihrer Nachbarn herausgeben. Die Nachbarn werden über solcherlei Informationsweitergabe, die nach Monsanto rein ökonomischen Motiven dienen soll, nicht informiert. Eine Informationspflicht gegenüber benachbarten Landwirten zum Gentech-Anbau schreibt Monsanto explizit nicht vor.
Auch sonst hält sich der Konzern den Rücken frei und versucht mit juristischen Ausschlussklauseln eine Haftung für möglicherweise gefährliche bzw. die Ernte der Nachbarfelder verunreinigende Gen-Sorten Haftungsgründe zu vermeiden.
Die Angaben zur guten fachlichen Praxis, die eigentlich einen möglichst weit reichenden Schutz der fast vollständig gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland gewährleisten sollen, lesen sich dagegen erstaunlich kurz, bisweilen dürftig und widersprüchlich. Für die Ernte wird nur empfohlen, Gen-Felder separat abzuernten. Maschinen seien "ordnungsgemäß" zu reinigen, wobei unklar bleibt, was genau darunter zu verstehen ist.
Widersprüchlich sind auch die Angaben zu einzuhaltenden Abständen: Während zu ökologisch bewirtschafteten Flächen 300 Meter Abstand gehalten werden sollen (eine Angabe, die im
Leitfaden des Unternehmens nicht zu finden ist), brauchen es bei konventionell bewirtschafteten Feldern gerade einmal 20 Meter sein. Dass für beide Landwirtschaftsformen nach der EU-weit gültigen Kennzeichnungsrichtlinie ein einheitlicher Schwellenwert von 0,9 Prozent gilt und alle Produkt mit einer gentechnischen Verunreinigung jenseits dieser 0,9 Prozent nicht mehr als gentechnikfrei verkauft werden können, scheint für Monsanto nicht wichtig zu sein.
Fazit: Mit seinen Anbauverträgen versucht sich Monsanto an der Knechtung deutscher Bauern, so wie es das Unternehmen bereits in den USA praktiziert. Landwirte werden instrumentalisiert, das Unternehmen stellt sich von der Haftung frei. So gesehen sind die Anbauverträge ein weiterer und diesmal wirtschaftlicher Grund für Bauern, vom Anbau von Gen-Mais Abstand zu nehmen.
Hintergrund
Monsanto-Anbauvertrag (pdf, 170 kB)
