Gentechnikfreie Regionen in Deutschland

Die EU-Freisetzungsrichtlinie

2001 wurde eine neue Freisetzungsrichtlinie verabschiedet. Sie regelt die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen.
Bild: NABU

2001 wurde eine neue Freisetzungsrichtlinie verabschiedet. Sie regelt die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen, d. h. von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen. Gegenüber der alten Freisetzungsrichtlinie (90/220/EWG) aus dem Jahr 1990 weist sie eine Reihe von Verbesserungen auf:

  • die Verankerung des Vorsorgeprinzips,
  • GVO unterliegen vor ihrer Marktzulassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit über GVO-Standorte (Standortregister),
  • die Überwachung von Langzeiteffekten nach dem Inverkehrbringen (Monitoring),
  • die Befristung der Zulassung auf zehn Jahre,
  • die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz zu erlassen.

Alle Staaten der EU müssen die Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen, so auch Deutschland mit der Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterNovelle des Gentechnikgesetzes.

Startet den Datei-DownloadEU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG

Über das Rechtsportal EUR-Lex der Europäischen Union (EU) können Sie nach allen europäischen Rechtsdokumenten suchen. Hier wird auch der Weg der Gesetzgebung dokumentiert.

Eine hilfreiche Übersicht zu relevanten Rechtstexten (Gesetze und Verordnungen) der EU und der Bundesrepublik findet sich auf den Seiten der Biologischen Bundesanstalt.

Der WTO-Gentechnikstreit

Im Sommer 2003 verklagten die USA, Argentinien und Kanada die EU vor der Welthandelsorganisation WTO, das Moratorium auf die Zulassung von GVO zu beenden.

Im Mai 2006 ist ein Urteil ergangen.

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Was ist zugelassen?

Das Portal Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.transgen.de bietet eine Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDatenbanksuche zu den GVO an, die in der EU zugelassen sind bzw. sich im Zulassungsprozess befinden.

Es wird u.a. durch verschiedene Agro-Gentechnikfirmen, díe Bundesregierung und die Europäische Kommission gefördert.

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