Gentechnikfreie Regionen in Deutschland

EU-Leitlinien zur Koexistenz

Im Juli 2003 hat die EU-Kommission Startet den Datei-DownloadLeitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen vorgestellt.

Die Vorschläge lassen zentrale Fragen ungeklärt und schieben die Probleme auf die Mitgliedsstaaten ab. Damit sind Konflikte vorprogrammiert: zwischen Bauern, die Gentechnik einsetzen wollen, und Bauern, deren Produkte dadurch bedroht sind; zwischen Ländern mit strikten Regeln und Ländern, die dem Druck der Gentechnik-Lobby nachgeben.

Stellungnahmen von EU-Organen in der Koexistenz-Debatte

Das Europäische Parlament hat im Dezember 2003 in einer Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterEntschließung Stellung zu Fragen der Koexistenz bezogen.

Ein Jahr später, im Dezember 2004, veröffentlichte auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eine Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterStellungnahme.

Rechtsgutachten zu den Leitlinien zur Koexistenz

Friends of the Earth Europe (FoEE), Greenpeace, die Soil Association und die Verbraucherorganisation "Which?" (beide GB) haben bei dem britischen Juristen Paul Lasok, Spezialist in EU- und Umweltrecht, ein Startet den Datei-DownloadRechtsgutachten zu den Leitlinien zur Koexistenz in Auftrag gegeben, das im Januar 2005 veröffentlicht wurde.

Das Gutachten gelangt zu der Auffassung, dass die Empfehlungen der EU-Kommission unzulänglich und nicht mit europäischem Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren sind.

Entgegen der von der Kommission vertretenen Aufassung argumentiert der Jurist, dass der Kennzeichnungsschwellwert von 0,9 Prozent irrelevant ist, wenn es darum geht, Koexistenzmaßnahmen festzulegen.

Der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent gelte allein für Nahrungs- und Futtermittel (Startet den Datei-DownloadVerordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel) und könne nicht auf die landwirtschaftliche Produktion übertragen werden. Das Gutachten liegt bisher nur in Englisch vor.

EU-Konferenz zur Koexistenz

Erst wenige EU-Staaten haben bisher Regelungen zur Koexistenz erlassen. Auf EU-Ebene wird darüber weiter diskutiert. Unter der österreichischen Ratspräsidentschaft fand im April 2006 in Wien die Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKonferenz "Wahlfreiheit: Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und ökologischen Pflanzen" statt. Einen ausführlichen Bericht können Sie Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterhier nachlesen.

Download

Startet den Datei-DownloadLegal Advice on Co-Existence (Rechtsgutachten zur Koexistenz), Paul Lasok, Januar 2005
Startet den Datei-DownloadSummary of the Legal Advice on Co-Existence (Zusammenfassung)

Über das Rechtsportal EUR-Lex der Europäischen Union (EU) können Sie nach allen europäischen Rechtsdokumenten suchen. Hier wird auch der Weg der Gesetzgebung dokumentiert.

Eine hilfreiche Übersicht zu relevanten Rechtstexten (Gesetze und Verordnungen) der EU und der Bundesrepublik findet sich auf den Seiten der Biologischen Bundesanstalt.

Bericht der EU-Kommission zur Koexistenz

Die EU-Kommission hat anlässlich einer Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKonferenz der österreichischen Ratspräsidentschaft im April 2006 einen Startet den Datei-DownloadBericht zur Koexistenz vorgelegt.

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