Entschließung des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament hat am 18. Dezember 2003 die
"Entschließung zu der Koexistenz von gentechnisch veränderten und konventionellen sowie ökologischen Kulturpflanzen" (2003/2098(INI) verabschiedet. Grundlage der Entschließung war ein Initiativbericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Der Ausschuss benannte Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf als Berichterstatter.
In dieser "nichtlegislative Entschließung" fordert das Parlament, dass auf EU-Ebene umgehend einheitliche und verbindliche Regelungen zur Koexistenz der verschiedenen Anbauarten geschaffen werden und das Europäische Parlament dabei im Mitentscheidungsverfahren einzubeziehen ist.
Darüber hinaus vertritt es die Auffassung, dass ein freiwilliger oder regional begrenzter Verzicht auf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in bestimmten Gebieten und unter bestimmten Anbaubedingungen die effektivste und kostengünstigste Maßnahme zur Gewährleistung der Koexistenz sein kann.
Anzumerken ist, dass Entschließungen keinerlei verbindlichen Charakter innerhalb der EU-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie entsprechen in etwa einer Anfrage des Bundestags an die Bundesregierung.
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