Gentechnikfreie Regionen in Deutschland

EWSA nimmt Stellung zur Koexistenz

Die Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz des Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat im Herbst 2004 eine Stellungnahme zur "Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen" erarbeitet, die am 16. Dezember 2004 verabschiedet wurde. Berichterstatter war EWSA-Mitglied Bernd Voss, der auch stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist.

Der EWSA fordert in der Stellungnahme, im Falle der Freisetzung von genetisch veränderten Organismen das Verursacherprinzip anzuwenden und die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte zu sichern. Außerdem tritt er für europaweite Haftungsregelungen ein, die festlegen, dass ein Anwender und Freisetzer die Kosten der Verunreinigung trägt. Wie das Europäische Parlament ist auch der EWSA der Auffassung, dass Regionen, in denen geografisch, klimatisch, biologisch oder strukturell die Koexistenz nicht möglich ist, das Recht einzuräumen ist, sich zu gentechnikfreien Regionen zu erklären.

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Eine hilfreiche Übersicht zu relevanten Rechtstexten (Gesetze und Verordnungen) der EU und der Bundesrepublik findet sich auf den Seiten der Biologischen Bundesanstalt.

Bericht der EU-Kommission zur Koexistenz

Die EU-Kommission hat anlässlich einer Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKonferenz der österreichischen Ratspräsidentschaft im April 2006 einen Startet den Datei-DownloadBericht zur Koexistenz vorgelegt.

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