Gentechnikfreie Regionen in Deutschland

Bericht von der Koexistenz-Konferenz in Wien

Vom 4. bis 6. April 2006 fand in Wien die Koexistenz-Konferenz der EU-Kommission unter österreichischer Ratspräsidentschaft statt.

Der Titel "Wahlfreiheit: Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und ökologischen Pflanzen" verbarg die Hauptkonfliktlinien, die die Konferenz prägten: Für die EU-Kommission und die Gentechnik- und Saatgut-Industrie ist die Koexistenz einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik dann gegeben, wenn die Verunreinigung von Ernteprodukten unter dem die Kennzeichnung auslösenden Schwellenwert von 0,9 Prozent Verunreinigung bleibt. Diese Sichtweise prägt auch den im Vorfeld der Konferenz veröffentlichen Startet den Datei-DownloadBericht der EU-Komission "über die Durchführung der einzelstaatlichen Maßnahmen für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen".

Für die GentechnikkritikerInnen aus Umwelt-, Verbraucherschutz- und alternativen Bauernverbänden geht es bei der Debatte um die Koexistenz um den Fortbestand der gentechnikfreien Landwirtschaft. Das heißt: Koexistenz darf nicht Kontamination bedeuten. Wenn es nicht möglich ist, die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion dauerhaft zu sichern, darf es keinen Anbau von Gentech-Pflanzen geben.

Die Ergebnisse der Konferenz

  • Bei der Koexistenz handelt es sich um eine rein wirtschaftliche Frage: Für die EU-Agrarkommissarin und den österreichischen Agrarminister sind Gentech-Pflanzen in ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht sicher, weil sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben.
  • Gleichzeitig hat Umweltkommissar Dimas in seiner Rede die zentrale Zulassungsbehörde EFSA (European Food Safety Agency) kritisiert, weil sie sich einzig auf Daten der Gentech-Firmen verlasse und eine Evaluation des Zulassungsprocederes angekündigt.
  • Es gibt vorerst keine Koexistenz-Richtlinie: Die EU-Kommission will keine rechtsverbindliche Richtlinie, sondern nur unverbindliche Leitlinien vorlegen.
  • Gentechnikfreie Regionen werden nicht gesetzlich geschützt: Die Entscheidung, Gentech-Pflanzen anzubauen oder nicht, liegt beim einzelnen Landwirt. Das heißt: Gentechnikfreie Regionen sollen keinen eigenen Rechtsstatus und keine rechtliche Absicherung bekommen.
  • Wenn für eine bestimmte Kultur Koexistenz "auf der Ebene eines landwirtschaftlichen Betriebs" nicht möglich ist, "sollten andere nachhaltige Lösungen gesucht werden." Das heißt: Für einzelne Kulturen kann der Anbau in bestimmten Regionen untersagt werden, jedoch kann sich keine Region zur Gentechnikfreien Region erklären.
  • Der Anbau von Gentech-Pflanzen soll forciert werden, um Praxiserfahrungen mit der Koexistenz zu gewinnen: Um Koexistenzmaßnahmen zu erlassen, sind mehr Feldexperimente im kommerziellen Anbau nötig.
  • Es wird vorerst keine EU-weiten Haftungsregelungen geben: Die Mitgliedssaaten haben unterschiedliche Haftungsregeln. Sollte das zur Beeinträchtigung des Binnenmarkts führen, ist über Leitlinien nachzudenken.
  • Die Verantwortung für Koexistenzmaßnahmen liegen beim Gentech-Bauern: Gentech-Landwirte müssen die Vorkehrungen treffen, um wirtschaftliche Schäden ihrer Nachbarn zu verhindern.
  • Schwellenwerte für die zulässige Gentech-Verunreinigung von Saatgut sollen zügig erlassen werden. In der Debatte waren Werte von 0, 3 bis 0, 5 Prozent.

Forderungen

Umwelt-, Verbraucher und Bauernorganisationen haben im Vorfeld der Konferenz die so genannte Startet den Datei-DownloadWiener Erklärung verabschiedet, in der sie ihre Forderungen an die Kommission festschreiben:

  • Ein EU-weites Moratorium für Zulassungen und Anbau von Gentech-Pflanzen, solange es keine funktionierenden Koexistenzregeln gibt
  • Eine EU-Koexistenz-Richtlinie, die eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion absichert
  • EU-weite Festschreibung des Reinheitsgebots für Saatgut

Wie geht es weiter?

Die Ergebnisse der Konferenz werden auf dem Agrarministerrat am 25. April 2006 und dem Umweltministerrat am 19. bis 21. Mai 2006 präsentiert und weiter diskutiert. Zentral wird dabei die Frage nach dem Schwellenwert für Saatgut und für die zulässige Verunreinigung von Ernteprodukten sein.

Für den BUND und alle, die für den Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft streiten, steht fest: Saatgut muss sauber bleiben, die strengen österreichischen Regeln müssen EU-weit gelten. Unakzeptabel ist die Setzung eines Schwellenwertes von 0,9 Prozent zulässiger Verunreinigung für Ernteprodukte, wie ihn die jüngst im Auftrag der EU-Kommission veröffentlichte Studie "New case studies on co-existence og GM and non-GM crops in European agriculture" ins Feld führt. Denn zum einen gilt der Schwellenwert von 0,9 Prozent nach EU-Recht nur für zufällige und technisch nicht vermeidbare Verunreinigungen (systematisch auftretende und technisch vermeidbare Verunreinigungen führen deshalb zur Kennzeichnungspflicht auch unter dem Wert von 0,9 Prozent). Zum anderen bezieht er sich allein auf Lebens- und Futtermittel und nicht auf Ernteprodukte.

Auf keinen Fall dürfen sich die Befürworter der Agro-Gentechnik mit ihrem Verständnis von Koexistenz durchsetzen, denn dann dürfte künftig in jedwedem in der EU angebauten oder gehandelten landwirtschaftlichen Produkt ein bißchen Gentechnik drin sein, bliebe aber aufgrund von Schwellenwerten für das Auge der EU-BürgerInnen unsichtbar.

Über das Rechtsportal EUR-Lex der Europäischen Union (EU) können Sie nach allen europäischen Rechtsdokumenten suchen. Hier wird auch der Weg der Gesetzgebung dokumentiert.

Eine hilfreiche Übersicht zu relevanten Rechtstexten (Gesetze und Verordnungen) der EU und der Bundesrepublik findet sich auf den Seiten der Biologischen Bundesanstalt.

Bericht der EU-Kommission zur Koexistenz

Die EU-Kommission hat anlässlich einer Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKonferenz der österreichischen Ratspräsidentschaft im April 2006 einen Startet den Datei-DownloadBericht zur Koexistenz vorgelegt.

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