EU-Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
Die
Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (Nr. 1829/2003) wurde im September 2003 verabschiedet und ist am 18. April 2004 in Kraft getreten.
Rückverfolgbarkeitssystem dokumentiert den Weg vom Acker bis zum Teller
Die Verordnung über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (GVO) macht den Weg einer gentechnisch veränderten Pflanze vom Acker bis zum Teller transparent. Sie verpflichtet diejenigen, die genetisch veränderte Organismen für die Lebensmittelerzeugung einsetzen, Ursprung und Verbleib der verwendeten Produkte über den gesamten Verarbeitungsprozess bzw. durch die Vertriebskette hindurch zu dokumentieren.
Dabei muss jede Annahme und Weitergabe eines Gentech-Produkts schriftlich festgehalten und zugleich die Information über das spezifische Nachweisverfahren des jeweiligen GVO übermittelt werden. Die Unterlagen darüber, wer von wem welche GVO in Empfang genommen hat, sind von den Marktteilnehmern (Saatguthändlern, Landwirten, Lebensmittelindustrie und Handel) fünf Jahre lang aufzubewahren.
Das Rückverfolgbarkeitssystem dient zwei Zwecken: Es bildet die Grundlage der Kennzeichnung, und es soll den Rückruf eines GVO-Produktes ermöglichen, wenn sich im Nachhinein, d. h. trotz erteilter Marktzulassung, herausstellt, dass es umwelt- oder gesundheitsschädlich ist.
Weitaus mehr Produkte kennzeichnungspflichtig
Durch das Rückverfolgbarkeitssystem unterliegen jetzt weit mehr Produkte einer Kennzeichnungspflicht als bisher. Denn nach der alten Novel-Food-Verordnung waren nur solche Produkte kennzeichnungspflichtig, in denen die fremde Erbsubstanz auch nachweisbar war. Das hatte zur Folge, dass oftmals nicht Gentechnik auf der Verpackung draufstand, obwohl eigentlich Gentechnik drin war. Bestes Beispiel: Pflanzliche Öle und Fette, die aus Gentech-Soja, -Mais oder Raps gewonnen sind, mussten bislang nicht als Gentech-Produkte ausgewiesen werden – denn bei ihrer Herstellung werden durch Erhitzungs- und Reinigungsprozesse sämtliche Spuren der gentechnischen Veränderung getilgt.
Lebensmittelhersteller und Handel haben sich auf die neuen Kennzeichnungsregeln eingestellt. Auch im Bereich der pflanzlichen Öle und Fette sowie bei der herstellung von Maisstärke sind die Firmen auf Lieferanten umgestiegen, die ihnen gentechnikfreie Ausgangsprodukte garantieren. Vorreiter in diesem Bereich ist Unilever. Das Unternehmen verwendet seit Jahren gentechnikfreien Raps für seine Margarineherstellung.
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Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (Nr. 1829/2003)
