Gentechnikfreie Regionen in Deutschland

Der WTO-Gentechnik-Streitfall

Im Sommer 2003 haben die Hauptanbauländer von Genetisch veränderten Organismen (GVO), die USA, Argentinien und Kanada, bei der Welthandelsorganisation (WTO) Klage gegen das EU-Moratorium und die von einzelnen Mitgliedsstaaten verhängten Verbote einzelner GVO erhoben. Der Hintergrund: In den Klage führenden Ländern, insbesondere in den USA, sind weit mehr GVO zugelassen als in der EU. Diesen ist der Weg auf die EU-Märkte solange versperrt, bis sie eine Zulassung erhalten, und sie müssen in den Produktionsländern einer aufwändigen und kostspieligen Trennung unterzogen werden. Die US-Gentech-Industrie beziffert die ihr entgangenen Einnahmen auf jährlich 300 Millionen US-Dollar.

WTO hat geurteilt

Nach dem Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterUrteil des WTO-Schiedsgerichts vom Mai 2006 (engl.), das im Oktober offiziell verkündet wurde, hat das Moratorium in 24 von 27 anhängigen Zulassungsverfahren zu „unzulässigen Verzögerungen“ geführt, und die nationalen GVO-Verbote waren allesamt nicht gerechtfertigt. Wie die betroffenen Mitgliedsstaaten mit dieser Entscheidung umgehen, ist offen. Jedoch hat sich im Juni 2005 die Mehrheit der Länder hinter die nationalen Verbote gestellt und damit der WTO die Stirn geboten. Und es gab sogar ein Novum: Das Verbot von Bt 176 in Österreich, Deutschland und Luxemburg wurde mit einer – erstmals erreichten – 85-prozentigen Mehrheit bestätigt. Unklar ist, ob die EU die Entscheidung der WTO anfechten wird.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAnders als von einschlägig Interessierten in der Öffentlichkeit kolportiert, erklärt das WTO-Urteil Moratorien nicht für illegal, genauso wenig, wie es einzelnen Ländern das Recht auf ein Verbot einzelner GVO bestreitet.

Die Adressaten solcher Fehlinformationen sind klar. Wenn einer der mächtigsten Wirtschaftsräume der Welt vor der WTO eine Niederlage hinnehmen muss, wird sich jedes Land mehrfach überlegen, ob es gegen die Agro-Gentechnik bzw. die Länder, die sie durchsetzen wollen, vorgeht. 

Weitere Klage droht

Seit über drei Jahren steht die Drohung einer weiteren Klage im Raum. Namentlich die US-Soja-Lobby drängt darauf, gegen die EU-Kennzeichnungsvorschriften vorzugehen. Diese seien Handelshemmnis und Produktdiskriminierung zugleich und müssten folgerichtig abgeschafft werden. Anzustreben sei der US-Standard: Dort gibt es keinerlei Kennzeichnungspflicht für GVO-Produkte.

Gutachten der EFSA

Im Zusammenhang mit dem WTO-Streitfall hat die EU-Kommission mit zwei Gutachten die Position der EU zur Agro-Gentechnik erläutert. Diese im Januar und im Februar 2005 erschienenen Gutachten hat sie nicht bei der EFSA, sondern bei unabhängigen Wissenschaftlern in Auftrag gegeben. Darin heißt es u. a.

  • zu gesundheitlichen Auswirkungen genveränderter Lebensmittel: Auf der Basis vorhandener Forschungen können über Gesundheitseffekte von GVO keine Aussagen getroffen werden – außer die, dass sie nicht akut toxisch sind. Der Grund: Es sind dazu keine Daten erhoben worden.
  • zu insektenresistenten Pflanzen: Es ist eine vernünftige und rechtmäßige Position, den Anbau von Bt-Pflanzen so lange zu untersagen, bis Informationen über alle potentiellen Nichtzielorganismen im Boden vorliegen. Der gegenwärtige Stand der Bt-Umweltsicherheitsbewertung in Europa zeigt, dass es Gründe zur Besorgnis gibt, insbesondere über das Bt-Toxin und von ihm ausgelöste, nicht beabsichtigte Wirkungen.
  • zu herbizidresistenten Pflanzen: Es kann als gesichert gelten, dass die großflächige Anwendung von Totalherbiziden zum Zusammenbruch von Nahrungsnetzen führt.
  • zur Übertragbarkeit wissenschaftlicher Untersuchungen: Es ist wissenschaftlich unvernünftig, aus in den USA, Australien oder anderen Nicht-EU-Ländern erhobenen Daten zur Toxizität von Bt-Pflanzen Schlüsse auf in der EU lebende Ziel- und Nichtzielorganismen zu ziehen, zumal schon innerhalb der EU die Empfindlichkeit der Zielorganismen in Bezug auf das Bt-Toxin erheblich variiert.

Das Vorgehen der EU-Kommission ist weder dazu angetan, das Vertrauen der EU-BürgerInnen in die Institutionen der EU noch in die Sicherheit von GVO zu befördern und wirft eine Reihe von Fragen auf:

  • Warum übergeht sie ihre eigene für die Sicherheitsbewertung von GVO zuständige Behörde, die EFSA? Warum beauftragt sie in dem Moment, in dem sie die von den Klageländern als gentechnikskeptisch empfundene Haltung der EU verteidigen muss, andere Wissenschaftler als die, die in ihren Diensten stehen?
  • Warum hat sie den Bericht für das WTO-Schiedsgericht unter Verschluss gehalten? Warum wurde er erst veröffentlicht, nachdem Friends of the Earth seine Herausgabe über eine Anfrage nach Verordnung 1049/2001 erzwungen haben?
  • Warum hat EU-Landwirtschaftskommissarin Fischer Boel noch im März 2006 behauptet, dass in der EU nur erwiesenermaßen sichere GVO auf dem Markt seien?
  • Warum hat die Kommission weitere GVO zugelassen?

Die benannten Gutachten wurden von Greenpeace und Friends of the Earth Europe im Bericht Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"Hidden Uncertainties" (engl.) zusammengefasst und bewertet.

Download

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDas Urteil der WTO (engl.)
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"Hidden Uncertainties" Ein Bericht von Greenpeace und Friends of the Earth Europe

Über das Rechtsportal EUR-Lex der Europäischen Union (EU) können Sie nach allen europäischen Rechtsdokumenten suchen. Hier wird auch der Weg der Gesetzgebung dokumentiert.

Eine hilfreiche Übersicht zu relevanten Rechtstexten (Gesetze und Verordnungen) der EU und der Bundesrepublik findet sich auf den Seiten der Biologischen Bundesanstalt.

Der WTO-Gentechnikstreit

Im Sommer 2003 verklagten die USA, Argentinien und Kanada die EU vor der Welthandelsorganisation WTO, das Moratorium auf die Zulassung von GVO zu beenden.

Im Mai 2006 ist ein Urteil ergangen.

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Was ist zugelassen?

Das Portal Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.transgen.de bietet eine Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDatenbanksuche zu den GVO an, die in der EU zugelassen sind bzw. sich im Zulassungsprozess befinden.

Es wird u.a. durch verschiedene Agro-Gentechnikfirmen, díe Bundesregierung und die Europäische Kommission gefördert.

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