Nentershausen
Mit einem einstimmigen Beschluss hat sich der Rat der nordosthessischen Gemeinde Nentershausen am 10. Februar 2010 gegen die Agro-Gentechnik ausgesprochen. Auf kommunalen Flächen wird der Anbau und sonstiger Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen durch einen Zusatz in den Pachtverträgen ausgeschlossen. Bei Verstoß gegen diese Pachtvertragsklausel steht der Gemeinde als Verpächterin ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Antrag wurde in das Gemeindeparlament vom Aktionsbündis Nentershäuser Bauern, Verbraucher und Gastronomen gestellt.
Kontakt:
Gemeindeverwaltung Nentershausen
Burgstraße 2
36214 Nentershausen
Tel.: 06627-92 02-0
Kurz notiert
Verpflichtungsumfang:
- keine GVO auf gemeindeeigenen Flächen
Gründungsdatum: 10.02.10