Definition: Gentechnikfreie Region (GFR)
Eine Gentechnikfreie Region ist ein Gebiet, in dem die Eigentümer, Nutzer und Bewirtschafter v.a. land- und forstwirtschaftlicher Flächen wissentlich keine gentechnisch veränderten Kulturen verwenden. Darüber hinaus verpflichten sich einige GFR, auch im Bereich der Tierhaltung, keine GVO-haltigen Futtermittel einzusetzen.
Als Gentechnikfreie Regionen gelten sowohl Aktivitäten in kleinräumigen Gebieten (= Regionen innerhalb einer Gemeinde oder Gemarkung) als auch großflächige GFR, die mehrere Gemeinden, einen Landkreis oder einen Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum umfassen.
Eine GFR hat mindestens folgende Kriterien zu erfüllen, um berücksichtigt zu werden:
Räumlicher und flächendeckender Ansatz
Beim Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Gentechnikfreiheit eine zentrale Voraussetzung:
- Eine GFR muss über eine zusammenhängende Bewirtschaftungsfläche verfügen. (Erläuterung am Beispiel der
GFR Uckermark-Barnim)
Alternativ dazu kann der erreichte Flächendeckungsgrad im jeweiligen Bezugsraum (z.B. Gemeinde, Landkreis) herangezogen werden:
- Eine GFR muss im gewählten Bezugsraum (z.B. Gemeinde, Landkreis, Naturraum) mindestens 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche gentechnikfrei bewirtschafen. (Erläuterung am Beispiel der
GFR Landolfhausen)
Produktübergreifender Ansatz beim Anbau
Eine Sicherung der Gentechnikfreiheit in einem bestimmten Gebiet kann sich nicht nur auf eine Kulturart beziehen. Angesichts der Gefahr von horizontalen und vertikalen Auskreuzungen gilt ein produktübergreifender Ansatz:
- In der GFR verpflichten sich die beteiligten Landwirte, generell kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut einzusetzen.
Verbindliche und nachvollziehbare Erklärung / Beschlüsse
Gentechnikfreiheit muss für die beteiligten Landwirte, für den nachgelagerten Bereich der Ernährungswirtschaft und für den Verbraucher ein Mindestmaß an Verbindlichkeit und Transparenz aufweisen:
- Vorlage unterschriebener Selbstverpflichtungserklärungen der Eigentümer, Nutzer oder Bewirtschafter der Flächen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft)
- Dokumentation von Beschlüssen und Abstimmungen auf Versammlungen der Eigentümer, Nutzer oder Bewirtschafter der Flächen (vorrangig Land- und Forstwirtschaft)
Mindeststandard der Selbstverpflichtungserklärungen / Beschlüsse
- Die Selbstverpflichtungserklärungen bzw. die Beschlüsse beinhalten eine Klausel, die besagt, dass kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut eingesetzt wird.
- Die Laufzeit der Verpflichtung bzw. des Beschlusses beträgt mindestens ein Jahr.
Beispiel für eine GFR mit zusammenhängender Bewirtschaftungsfläche: die GFR Uckermark-Barnim
In der brandenburgischen Gentechnikfreien Region Uckermark-Barnim haben sich 44 Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 16.300 ha LF zusammengeschlossen. Die GFR wird zusätzlich von der staatlichen Forstwirtschaft (Forstämter Templin, Eberswalde) unterstützt. Bezieht man nun die um die Betriebe liegenden Wald-, Wasser- und Freiflächen mit ein, so umfasst die GFR nach Berechnungen des Landesumweltamtes eine Gesamtfläche von ca. 120.000 ha.
Bezogen auf die Gesamtfläche (455.000 ha) und landwirtschaftliche Nutzfläche (238.005 ha LF) der Landkreise Uckermark und Barnim als Bezugsraum liegen die Flächenanteile der GFR zwar deutlich unter der Grenze von zwei Dritteln. Dennoch wird aus der regionalen Karte sichtbar, dass die GFR über eine zusammenhängende Bewirtschaftungsfläche verfügt. Kerngebiete sind das Biosphärenreservat Schorfheide Chorin und der Naturpark Uckermärkische Seen. Aus diesem Grund wird die GFR als flächendeckend eingeordnet.
Infos zur GfR Uckermark-Barnim
Beispiel für eine GFR mit erreichtem Flächendeckungsgrad: GFR Landolfshausen
Die Gemeinde Landolfshausen im Landkreis Göttingen verfügt über eine Gesamtfläche ohne Küstengewässer von 1.622 ha, enthalten sind darin Flächen für die Land- und Forstwirtschaft mit einer Größe von 1.535 ha Lf.
In einer Selbstverpflichtungserklärung verpflichteten sich alle zwölf ansässigen Landwirte zu einer gentechnikfreien Bewirtschaftung ihrer Flächen. Diese bearbeiten rund 1.000 ha der landwirtschaftlichen Fläche. Zuzüglich der Flächen der Forstwirtschaft, die ebenfalls von diesen Landwirten verwaltet und damit von Gentechnik freigehalten werden, ergibt sich mit über 1.250 ha eine Flächendeckung von rund 80% bezüglich der gesamten Forst- und Landwirtschaftsfläche bzw. von rund 77% bezüglich der gesamten Gemeindefläche Landolfshausen, die in diesem Fall den Bezugsraum darstellt.
Deutlich mehr als 2/3 der Fläche des Bezugsraumes fallen damit auf die Gentechnikfreie Region. Die GFR Landolfshausen kann also entsprechend in die Kategorie Gentechnikfreie Region (GFR) eigeordnet werden.
Infos zur GFR Landolfshausen




