Definition: Gentechnikfreie Region (GFR)
Eine Gentechnikfreie Region ist ein Gebiet, in dem die Eigentümer, Nutzer und Bewirtschafter v.a. land- und forstwirtschaftlicher Flächen wissentlich keine gentechnisch veränderten Kulturen verwenden. Darüber hinaus verpflichten sich einige GFR, auch im Bereich der Tierhaltung, keine GVO-haltigen Futtermittel einzusetzen.
Als Gentechnikfreie Regionen gelten sowohl Aktivitäten in kleinräumigen Gebieten (= Regionen innerhalb einer Gemeinde oder Gemarkung) als auch großflächige GFR, die mehrere Gemeinden, einen Landkreis oder einen Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum umfassen.
Eine GFR hat mindestens folgende Kriterien zu erfüllen, um berücksichtigt zu werden:
Räumlicher und flächendeckender Ansatz
Beim Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Gentechnikfreiheit eine zentrale Voraussetzung:
- Eine GFR muss über eine zusammenhängende Bewirtschaftungsfläche verfügen. (
Erläuterung am Beispiel der GFR Uckermark-Barnim)
Alternativ dazu kann der erreichte Flächendeckungsgrad im jeweiligen Bezugsraum (z.B. Gemeinde, Landkreis) herangezogen werden:
- Eine GFR muss im gewählten Bezugsraum (z.B. Gemeinde, Landkreis, Naturraum) mindestens 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche gentechnikfrei bewirtschafen. (
Erläuterung am Beispiel der GFR Landolfhausen)
Produktübergreifender Ansatz beim Anbau
Eine Sicherung der Gentechnikfreiheit in einem bestimmten Gebiet kann sich nicht nur auf eine Kulturart beziehen. Angesichts der Gefahr von horizontalen und vertikalen Auskreuzungen gilt ein produktübergreifender Ansatz:
- In der GFR verpflichten sich die beteiligten Landwirte, generell kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut einzusetzen.
Verbindliche und nachvollziehbare Erklärung / Beschlüsse
Gentechnikfreiheit muss für die beteiligten Landwirte, für den nachgelagerten Bereich der Ernährungswirtschaft und für den Verbraucher ein Mindestmaß an Verbindlichkeit und Transparenz aufweisen:
- Vorlage unterschriebener Selbstverpflichtungserklärungen der Eigentümer, Nutzer oder Bewirtschafter der Flächen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft)
- Dokumentation von Beschlüssen und Abstimmungen auf Versammlungen der Eigentümer, Nutzer oder Bewirtschafter der Flächen (vorrangig Land- und Forstwirtschaft)
Mindeststandard der Selbstverpflichtungserklärungen / Beschlüsse
- Die Selbstverpflichtungserklärungen bzw. die Beschlüsse beinhalten eine Klausel, die besagt, dass kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut eingesetzt wird.
- Die Laufzeit der Verpflichtung bzw. des Beschlusses beträgt mindestens ein Jahr.

