Definition: Gentechnikfreies Bundesland (GfB)
Ein Bundesland gilt als gentechnikfrei, wenn sich die jeweilige Landesregierung im Koalitionsvertrag oder das Parlament über einen Landtagsbeschluss gegen Gentechnik auf dem Acker ausspricht.
Die Beschlüsse spiegeln den politischen Willen von Landesregierung oder Landesparlament wieder. Will ein Landwirt dennoch Gentech-Pflanzen anbauen, kann er das auf seinem eigenen Grund und Boden tun. Voraussetzung: Die Pflanze ist zum Anbau zugelassen. Diese Bedingung erfüllt in Deutschland zurzeit nur die Gentechnik-Kartoffel "Amflora" der BASF.


