Gentechnikfreie Bundesländer in Deutschland
Zehn von sechzehn Bundesländern arbeiten gegenwärtig daran, Gentechnik in der Landwirtschaft auszuschließen.
Kein Anbau von Gentech-Pflanzen auf landeseigenen Flächen
Über die Aufnahme einer „Gentechnik-Ausschlussklausel“ in die Pachtverträge kann ein Bundesland verbindlich festlegen, dass auf den eigenen Flächen kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut verwendet werden darf. Umgesetzt wurde dies bisher in Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen will für ein Verbot der Agro-Gentechnik auf landeseigenen Flächen sorgen.
Beitritt ins Europäische Netzwerk Gentechnikfreier Regionen
Das Netzwerk tritt für das Recht einzelner europäischer Regionen auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft, den Schutz von traditionellem und ökologischem Saatgut vor gentechnischer Kontamination und die Etablierung des Verursacherprinzips („the polluter pays principle“) ein. Diese Forderungen werden in der „Charta von Florenz“ festgehalten. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen haben die Charta gezeichnet und sind damit dem Netzwerk beigetreten. Niedersachsen und Bremen streben eine Mitgliedschaft an.
- 2003: Beitritt von Schleswig-Holstein
- 2005: Austritt von Schleswig-Holstein
- 17. Juni 2010: Beitritt von Thüringen
- 10. Oktober 2011: Beitritt von Nordrhein-Westfalen
- 31. Juli 2012: Erneuter Beitritt von Schleswig-Holstein
- 13. September 2012: Beitritt vom Saarland
- 11. Oktober 2012: Beitritt von Baden-Württemberg
Bekenntnis zur Gentechnikfreiheit
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen bekennen sich zu einer gentechnikfreien Landwirtschaft.
Gentechnikfreie Produktion als Standortvorteil
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen ein eigenes Qualitätszeichen mit dem Ohne Gentechnik-Standard einführen. In Baden-Württemberg sollen spätestens zum 1. Januar 2015 alle Produkte, die das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg" tragen, nach dem Ohne Gentechnik-Standard produziert werden. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sehen in einer gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft ebenfalls eine Chance, die Regionalwirtschaft zu stärken.
Gentechnikfreie Produkte im öffentlichen Sektor
Hamburg hat den Leitungen der Kindertagesstätten empfohlen, nur gentechnikfreie Waren zu beziehen und erreicht, dass die Geschäftsführungen der Internationalen Bauausstellung (IBA) und der Internationalen Gartenschau (igs) nur gentechnisch unbehandelte Produkte präsentieren wollen. In Baden-Württemberg wird auf Anordnung in den Landesanstalten Aulendorf und Boxberg ausschließlich gentechnikfrei gefüttert.
Gentechnik-Kennzeichnung
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz unterstützen die Ohne Gentechnik-Kennzeichnung, die die Verwendung von gentechnisch veränderten Produkten für die Erzeugung tierischer Lebensmittel ausschließt. Baden-Württemberg setzt sich für eine strenge und umfassende Kennzeichnungspflicht und Kontrolle gentechnisch erzeugter Nahrungs- und Futtermittel ein.
Nulltoleranz - gegen gentechnische Verunreinigungen
Für eine umfassende Nulltoleranz, d.h. gegen eine gentechnische Verunreinigung von Futter- und Lebensmitteln mit nicht zugelassenen GVO und für eine hundertprozentige Saatgutreinheit, machen sich Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stark.
Gentechnik-Recht
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen sich im Bundesrat gegen eine weitere Lockerung des Gentechnikgesetzes und für die Anwendung des Verursacherprinzips stark machen. Thüringen will auf Bundes- und Landesebene einen Rechtsschutz für die gentechnikfreie Landwirtschaft erwirken und setzt sich wie Schleswig-Holstein dafür ein, dass nationale Anbauverbote ausgesprochen werden können. Rheinland-Pfalz setzt sich für ein deutlich verbessertes Zulassungsverfahren ein und unterstützt wie das Saarland die rechtliche Absicherung der gentechnikfreien Regionen.
Ausschluss von Gentech-Anbau in Naturschutzgebieten
Rheinland-Pfalz plant, den Schutz von Naturschutzgebieten vor gentechnischer Kontamination in das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) aufzunehmen.
Keine Patente auf Leben
Rheinland-Pfalz spricht sich gegen Patente auf Pflanzen, Tiere oder biologische Zuchtverfahren aus.
Gentechnikfreie Tierzucht
Baden-Württemberg befürwortet eine gentechnikfreie Tierzucht und Rheinland-Pfalz lehnt das Klonen von Tieren ab.
Forschung
Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wollen keine Mittel für die Agro-Gentechnikforschung bereitstellen. Thüringen und Hamburg wollen in die Erforschung von gentechnikfreien Alternativen im konventionellen und ökologischen Landbau investieren. In Mecklenburg Vorpommern soll gezielt Risikofolgenabschätzung betrieben werden.
(Stand: 17. April 2013)
Die Entschlüsse spiegeln den politischen Willen der jeweiligen Landesregierung wider. Will ein Landwirt dennoch Gentech-Pflanzen anbauen, kann er das auf seinem eigenen Grund und Boden tun. Voraussetzung: Die Pflanze ist zum Anbau zugelassen. Diese Bedingung erfüllt in Deutschland zurzeit nur die Gentechnik-Kartoffel "Amflora" der BASF.
Hier finden Sie eine Übersicht über die gentechnikfreien Bundesländer in Deutschland und ihre jeweiligen Beschlüsse. Klicken Sie auf ein Bundesland, um mehr Informationen zu bekommen.


