Gentechnikfreie Regionen

Kriterien für eine Gentechnikfreie Region

Um die gentechnikfreie Flächennutzung zu garantieren, leisten Eigentümer, Nutzerinnen und Bewirtschafter der Flächen in erster Linie Selbstverpflichtungen. Von Bedeutung sind auch gemeinsame, in Versammlungen gefasste Beschlüsse.

Als Gentechnikfreie Regionen gelten sowohl Aktivitäten in kleinräumigen Gebieten (= Regionen innerhalb einer Gemeinde oder Gemarkung) als auch großflächige Regionen, die mehrere Gemeinden, einen Landkreis oder einen Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum umfassen.

Transparenz, Verbindlichkeit und Schutz vor Verunreinigung

Um den Anforderungen an Transparenz, Verbindlichkeit und Schutz vor Verunreinigung gerecht zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Produktübergreifender Ansatz beim Anbau

Eine Sicherung der Gentechnikfreiheit in einem bestimmten Gebiet kann sich nicht nur auf eine Kulturart beziehen. Angesichts der Gefahr von horizontalen und vertikalen Auskreuzungen gilt ein produktübergreifender Ansatz: In der gentechnikfreien Region verpflichten sich die beteiligten Landwirt*innen, generell kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut einzusetzen.

  • Räumlicher und flächendeckender Ansatz

Beim Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Gentechnikfreiheit eine zentrale Voraussetzung: Eine Gentechnikfreie Region muss daher über eine zusammenhängende Bewirtschaftungsfläche verfügen. Alternativ dazu kann der erreichte Flächendeckungsgrad im jeweiligen Bezugsraum (z.B. Gemeinde, Landkreis) herangezogen werden: Eine Gentechnikfreie Region muss im gewählten Bezugsraum (z.B. Gemeinde, Landkreis, Naturraum) mindestens 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche gentechnikfrei bewirtschaften. Regionen, die bereits in eine konkrete Umsetzung der Gentechnikfreiheit eingetreten sind, ohne allerdings den erforderlichen Flächengrad erreicht zu haben, werden als Initiativen geführt.

  • Verbindlichkeit und Transparenz

Gentechnikfreiheit muss für die beteiligten Landwirtinnen und Landwirte, für den nachgelagerten Bereich der Ernährungswirtschaft und für die Verbraucher*innen ein Mindestmaß an Verbindlichkeit und Transparenz aufweisen. Deshalb ist die Vorlage unterschriebener Selbstverpflichtungserklärungen der Eigentümer, Bewirtschafterinnen oder Nutzerinnen der Flächen bei den Initiator*innen der Gentechnikfreien Region notwendig. Als Nachweis können auch Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse von Versammlungen der Eigentümer*innen, Nutzer*innen oder Bewirtschafter*innen der Flächen dienen.

Mindeststandard der Selbstverpflichtungserklärungen / Beschlüsse

  • Die Selbstverpflichtungserklärungen bzw. die Beschlüsse beinhalten eine Klausel, die besagt, dass kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut eingesetzt wird.
  • Die Laufzeit der Verpflichtung bzw. des Beschlusses beträgt mindestens ein Jahr.

Weitergehende Beschlüsse

  • Einige Landwirt*innen verpflichten sich darüber hinaus, keine gentechnisch veränderten Produkte in der Fütterung zu verwenden.

Gentechnikfreie Region gründen

Demonstration "Wir haben es satt". Foto: Jörg Farys / BUND Landwirt*innen demonstrieren in Berlin für eine zukunftsfähige und vielfältige Landwirtschaft.  (Jörg Farys / BUND)