Gentechnikfreie Regionen
Gentechnikfreies Kirchenland. Foto: Yulian Alexeyev / unsplash.com

Was kann ich in meiner Kirchengemeinde tun?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kirchgemeinde, ob sie in ihren Pachtverträgen Regelungen zum Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft verankert hat. Bitten Sie Ihre Gemeinde, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Die Kirchen setzen sich schon seit einigen Jahren kritisch mit der Agro-Gentechnik auseinander. Klar Position haben zum Beispiel die kirchlichen Umweltbeauftragten bezogen. Auf ihre Initiative hin lassen bereits zahlreiche evangelische Landeskirchen und katholische Diözesen für ihre Pachtflächen das Ausbringen von gentechnisch verändertem Saatgut nicht zu.

Kirchturm. Foto: FelixMittermeier / unsplash.com Evangelische und katholische Kirchengemeinden können ihren Pächtern verbieten, gentechnisch veränderte Organismen auszubringen.  (FelixMittermeier / unsplash.com)

Ist Ihre Kirchengemeinde schon gentechnikfrei?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kirchgemeinde, ob diese landwirtschaftliche Nutzflächen verpachtet und ob in den entsprechenden Pachtverträgen bereits Regelungen zum Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft getroffen sind.

Ist dies nicht der Fall, so können Sie Ihren Pfarrgemeinderat/Kirchenvorstand/Gemeindekirchenrat bitten, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Sie können sich dabei an unserem Beschlussentwurf für Kommunalparlamente orientieren, den Sie entsprechend abwandeln können. Auch die Musterpressemitteilung lässt sich für Kirchgemeinden anpassen.