Gentechnikfreie Regionen
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Naturschutzgebiet. Foto: ahundt / pixabay.com

Gentechnikfreie Landnutzung und Naturschutz

Ökologisch sensible Gebiete müssen vor der Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen geschützt werden. Bundesländer schützen ihre Naturschutzgebiete, indem sie verbindliche Abstandsregelungen beschließen.

Der Einsatz der Agro-Gentechnik kollidiert mit dem Naturschutz, insbesondere mit dem Schutz ökologisch sensibler Gebiete. Befürchtet werden Auskreuzungen in wildverwandte Arten, toxische Wirkungen auf so genannte Nichtzielorganismen und das Überdauern von Transgenen in der Umwelt. Darüber hinaus sind langfristige großräumige Wirkungen zu erwarten, die nicht umkehrbare Veränderungen im Naturhaushalt und der biologischen Vielfalt mit sich bringen (Kaskadeneffekte in der Nahrungskette, Änderung der Artenzusammensetzung).

Wenngleich auch die Großschutzgebiete in Deutschland ein zunehmendes Interesse an der Ausweisung gentechnikfreier Gebiete zeigen, sind hier bislang kaum Gentechnikfreie Regionen gegründet worden. Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Karte erstellt, aus der ersichtlich wird, dass Großschutzgebiete und Gentechnikfreie Regionen nur in Ausnahmefällen (Schorfheide-Chorin, Spreewald und Nationalpark Müritz) zusammenfallen.   

Abstandsregelungen sollen vor Kontamination schützen

Flusslandschaft. Foto: hansbenn / pixabay.com Das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe.  (hansbenn / pixabay.com)

Die Gesamtlänge der Grenzen zwischen Schutzgebieten und Ackerflächen wird deutschlandweit auf ca. 370.000 km geschätzt. Zum Schutz der biologischen Vielfalt, vor allem in ökologisch sensiblen Gebieten bzw. Großschutzgebieten ist es daher von hoher Bedeutung, dass auch weiterhin flächendeckend und großräumig eine gentechnikfreie Landwirtschaft gewährleistet ist. Bundesländer schützen ihre Naturschutzgebiete vor einer gentechnischen Kontamination, indem sie verbindliche Abstandsregelungen beschließen.

In Baden-Württemberg gilt ein verbindlicher Mindestabstand von drei Kilometern zwischen Naturschutz- oder Biosphärengebieten und Gentech-Pflanzen. In Bayern ist der Anbau von Gentech-Pflanzen in einem Schutzbereich von 1.000 Metern um Naturschutzgebiete nur nach Durchführung einer Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung möglich. Auch brandenburgische Landwirt*innen müssen eine Verträglichkeitsprüfung durchführen, wenn sie innerhalb der Zone um Naturschutz- und FFH-Gebiete Gentech-Mais anbauen wollen – hier beträgt der Abstand allerdings nur 800 Meter.

Hamburg will prüfen lassen, ob und wie in Naturschutzgebieten der Anbau und die Freisetzung von Gentech-Pflanzen unterbunden werden kann. Und Rheinland-Pfalz plant, den Schutz von Naturschutzgebieten vor gentechnischer Kontamination in das Landesnaturschutzgesetz aufzunehmen.

Vilmer Resolution zu Gentechnik und ökologisch sensiblen Gebieten

Im April 2005 verabschiedeten Großschutzgebietsleitungen und Verbände auf der Insel Vilm im Rahmen der Tagung "Gentechnik und ökologisch sensible Gebiete" die Vilmer Resolution. Darin fordern sie den Schutz ökologisch sensibler Gebiete, wie Nationalparke, Naturparke, Biosphärenreservate und Natura 2000-Gebiete vor der Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen.

In der Pressemitteilung heißt es: "Schutzgebiete sollen dauerhaft und übergreifend in Europa als Rückzugsreservate ohne Gentechnik bleiben. Solange es dafür keine EU-weiten Regelungen gibt, muss auf nationaler Ebene der Anbau von Genpflanzen in Nationalparks, Biosphärenreservaten, Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten verhindert werden."