Baden-Württemberg
12. Mai 2016: Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und CDU beschließen in ihrem Koalitionsvertrag, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu untersagen. Eine Koexistenz mit Imkern und gentechnikfreier Landwirtschaft sei aufgrund der kleinbäuerlichen Agrarstrukturen nicht möglich. Der Koalitionsvertrag enthält folgende weitere Punkte zu Agro-Gentechnik:
- Unterstützung bei gentechnikfreier Fütterung
- Ausbau der gentechnikfreien Eiweißversorgung durch Förderung von Forschung, Züchtung und Anbauversuchen sowie Beratung von Projekten und Netzwerken
- Beratung und Unterstützung von Betrieben bei der GVO-freien Fütterung
- Kennzeichnung von gentechnikfreien Lebensmitteln durch das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg"
Forderungen auf Bundesebene:
- Umsetzung einer bundeseinheitliche Regelung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen (Opt-Out-Recht)
- Keine Patente auf Pflanzen und Tiere

6. Mai 2014: In einer Pressemitteilung gibt die Landesregierung ihren Beschluss über einen verbindlichen 3 km-Abstand von Gentech-Pflanzen zu den Außengrenzen von Naturschutzgebieten sowie zu den Kern- und Pflegezonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb bekannt.
3. Februar 2013: Die Landesregierung gibt in einer Presseerklärung bekannt, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf landeseigenen Flächen zu untersagen. In neu abzuschließende Pachtverträge wird dafür eine entsprechende Ausschlussklausel eingefügt.
11. Oktober 2012: Baden-Württemberg tritt dem Europäischen Netzwerk Gentechnikfreier Regionen bei.
1. April 2011: In ihrem Koalitionsvertrag sprechen sich SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kapitel 3: "Ökologische und soziale Modernisierung zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen" für folgende Punkte aus:
- Fokus auf regionale, pestizidfreie und v.a. gentechnikfreie Lebensmittel
- Fokus auf Bio-Lebensmittel
- Völlige Gentechnikfreiheit im Pflanzenbau und in der Tierzucht
- Landeseigenes Qualitätszeichen mit Standard "Ohne Gentechnik"
- Prüfen rechtlicher Möglichkeiten zur Schaffung gentechnikfreier Regionen
- Strenge und umfassende Kennzeichnungspflicht und Kontrolle gentechnisch erzeugter Nahrungs- und Futtermittel (EU- und nationale Ebene)
- Keine Forschungsförderung der Agro-Gentechnik (Landesebene)
Hintergründe
- Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg 2016-2021 (PDF)
- Pressemitteilung der Landesregierung von 6. Mai 2014 (PDF)
- Pressemitteilung der Landesregierung vom 3. Februar 2013 (PDF)
- Pressemitteilung der Landesregierung vom 11. Oktober 2012 (PDF)
- Baden-Württembergs Koalitionsvertrag 2011 - 2016 (Auszug, PDF)