Die Beschlüsse spiegeln den politischen Willen von Landesregierung oder Landesparlament wieder. Wollen einzelne Landwirt*innen dennoch Gentech-Pflanzen anbauen, können sie das auf dem eigenen Grund und Boden tun. Voraussetzung: Die Pflanze ist zum Anbau zugelassen. Diese Bedingung erfüllt in Deutschland derzeit keine Gentech-Pflanze.
Kein Anbau von Gentech-Pflanzen auf landeseigenen Flächen
Über die Aufnahme einer "Gentechnik-Ausschlussklausel" in die Pachtverträge kann ein Bundesland verbindlich festlegen, dass auf den eigenen Flächen kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut verwendet werden darf. Umgesetzt wurde dies bisher in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Niedersachsen will für ein Verbot der Agro-Gentechnik auf landeseigenen Flächen sorgen.
Beitritt ins Europäische Netzwerk Gentechnikfreier Regionen
Das Netzwerk tritt für das Recht einzelner europäischer Regionen auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft, den Schutz von traditionellem und ökologischem Saatgut vor gentechnischer Kontamination und die Etablierung des Verursacherprinzips ("the polluter pays principle") ein. Diese Forderungen werden in der "Charta von Florenz" festgehalten. Mit Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bayern, Hessen, Bremen und Hamburg haben elf Bundesländer die Charta gezeichnet und sind damit dem Netzwerk beigetreten.
- 2003: Beitritt von Schleswig-Holstein
- 2005: Austritt von Schleswig-Holstein
- 2010: Beitritt von Thüringen
- 2011: Beitritt von Nordrhein-Westfalen
- 2012: Erneuter Beitritt von Schleswig-Holstein, Beitritt von Baden-Württemberg
- 22. Mai 2013: Beitritt vom Saarland und Rheinland-Pfalz
- 29. Januar 2014: Beitritt von Niedersachsen
- 10. April 2014: Beitritt von Bayern
- 21. Mai 2014: Beitritt von Hessen
- 5. Mai 2015: Beitritt von Bremen
- 7. Mai 2015: Beitritt von Hamburg