Gentechnikfreie Regionen
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Brandenburg

3. November 2014: SPD und LINKE zeichnen ihren Koalitionsvertrag. Darin sprechen sie sich für folgende Punkte aus:

  • kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
  • keine Bio-Patente
  • eine bundesweite Regelung nationaler Anbauverbote

2. April 2014: Der Landtag fasst den Beschluss "Anbau von Genmais 1507 in Brandenburg, Deutschland und Europa verhindern" (Drs. 5/8768-B). Er spricht sich grundsätzlich gegen Agro-Gentechnik aus und fordert die Landesregierung auf:

  • sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen die Zulassung des 1507-Maises einzusetzen, gegebenfalls mit einer Klage.
  • sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Optimierung des EU-Zulassungsverfahrens einzusetzen.
  • rechtssichere Anbauverbote ohne Konzernbeteiligung zu unterstützen.
  • sich auf Bundesebene für zusätzliche Risikoforschung zum 1507-Mais einzusetzen, um Anbauverbote nach der "Schutzklausel" zu ermöglichen.
  • sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Kennzeichnungspflicht von Honig mit Gentech-Pollen einzusetzen.
  • eine Kennzeichnungspflicht für alle Lebensmittel, die mithilfe gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) hergestellt wurden, zu unterstützen.
Anhörung zum Thema "Keine Agro-Gentechnik in Brandenburg" am 12. Mai 2012. Foto: Landtag Brandenburg Anhörung zum Thema "Keine Agro-Gentechnik in Brandenburg" am 12. Mai 2012  (Landtag Brandenburg)

9. November 2011: Der Beschluss aus dem September erhält einen neuen Titel. Er lautet nun "Gentechnikfreie Landwirtschaft in Brandenburg stärken" (Drs. 5/4160-B).

28. September 2011: Der Landtag verabschiedet den Beschluss "Keine Agro-Gentechnik in Brandenburg" (Drs. 5/4055-B). Darin begrüßt er den derzeitigen Verzicht brandenburgischer Landwirte auf den Anbau von Gentech-Pflanzen und fordert die Landesregierung auf:

  • die Forschung zur Agro-Gentechnik, z.B. in Freisetzungsversuchen, unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu unterstützen.
  • sich für eine Prozesskennzeichnung landwirtschaftlicher Produkte, die mithilfe von GVOs hergestellt wurden, einzusetzen.
  • zu erörtern, wie der Anbau eiweißhaltiger Futtermittel unter Berücksichtigung der Biomassestrategie und eventueller Flächenkonkurrenzen gefördert werden kann.
  • sich für ein Haftungsrecht einzusetzen, das mögliche Schadensansprüche aus dem Gentech-Anbau an den Lizenznehmer richtet.
  • sich für eine Neugestaltung des Gentechnikrechts auf Bundesebene einzusetzen, um gentechnikfreien Regionen mehr Rechtssicherheit zu geben.
  • auf landeseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen, keine Gentech-Pflanzen anzubauen und die Einbringung in gentechnikfreie Regionen zu prüfen.
  • bei Verpachtung landeseigener Flächen den Gentech-Anbau im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten auszuschließen.
  • bei Ermächtigung durch die Bundesregierung eigene Abstandsregelungen so umzusetzen, dass gentechnikfreien Betrieben möglichst umfassend Vorrang eingeräumt wird.

27. März 2008: Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) veröffentlicht den Runderlass "Anbau von Bt-Mais in Schutzgebieten".

Beim Anbau von Bt-Mais in der Nähe von Europäischen Schutzgebieten (FFH-Gebieten) und Naturschutzgebieten (NSG) sieht der Erlass 800 Meter Abstand vor. Möchte der Landwirt diesen Abstand unterschreiten, muss er sich zuvor mit der Unteren Naturschutzbehörde über die Durchführung einer Verträglichkeitsstudie abstimmen.

Gentechnikfreie Regionen und Initiativen im Überblick

Karte der Gentechnikfreien Regionen in Deutschland. Foto: BUND In Deutschland gibt es über 200 Gentechnikfreie Initiativen und Regionen.  (BUND)

Gentechnikfreie Landnutzung und Naturschutz

Flusslandschaft. Foto: hansbenn / pixabay.com Das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe.  (hansbenn / pixabay.com)